Elite Freizügigkeitsstiftung

Ziele der Stiftung

  • Den Bedarf der Vorsorgenehmer decken, welche vor dem Vorsorgefall (Pensionsalter) ihren bisherigen Arbeitgeber verlassen und in keine neue Pensionskasse eintreten.

 

  • Das Altersguthaben zu verwalten, welches nicht in eine neue Pensionskasse transferiert wird.


Ab dem Alter von 60 Jahren beim Mann und 59 bei der Frau kann das Altersguthaben im Rahmen einer (vorzeitigen) Pensionierung bezogen werden. Es ist jedoch von Vorteil, das Vorsorgeguthaben möglichst lange in Vorsorgeform (2. Säule) zu belassen, weil die Erträge und das Vermögen dort nicht der Steuer unterworfen sind. Spätestens im Alter von 70 Jahren beim Mann und 69 bei der Frau müssen die Gelder bezogen werden und unterliegen der Kapitalauszahlungsbesteuerung.

Das Vorsorgeguthaben kann beim Austritt aus der alten Pensionskasse, auf Verlangen des Vorsorgenehmers,  auf zwei separate Vorsorgeeinrichtungen überwiesen werden. Dieses Vorgehen erlaubt es, die Kapitalauszahlungen zu staffeln und auf zwei verschiedene Steuerperioden zu verteilen. Der Vorsorgenehmer kann damit von einem reduzierten Steuersatz (Progressionseffekt) profitieren. Die Finanzplanung verbessert sich zudem dadurch, dass der Pensionierte über sein Altersguthaben zu zwei verschiedenen Zeitpunkten verfügen kann und nicht die ganze Summe auf einmal beziehen muss.

 

Kontakt

Elite Freizügigkeitsstiftung
Bahnhofstrasse 28
6340 Schwyz

Tel. 021 623 13 00
Fax 021 623 13 01

admin(at)elitefondation.ch

 
Aktuelles

01.07.2011

Die Stiftung präsentiert den Rapport der Revisionsstelle und die Jahresrechnung mit ...
 

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