Jede Unternehmung kann in ihrem Vorsorgeplan je nach ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten die Merkmale der Versichertenkollektive und der zu berücksichtigenden Einkommenslimiten definieren. Mit dieser Definition kann die Zahl der zu versichernden Mitarbeiter entweder ausgeweitet oder eingeschränkt werden. Zusätzlich steht es dem Vorsorgewerk frei, den Zeitpunkt der ordentlichen reglementarischen Pensionierung, des Alters der vorzeitigen Pensionierung sowie die Wahl des Versicherungsschutzes selbst zu bestimmen. Bei der Kat. B liegt die Lohnschwelle zwingend bei CHF 125'280.
